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Hofgut Maxau 2015

 

 Psychologie

in der pädagogischen Variante

 

(Beitrag im pdf-Format)

 

Wer sich mit gesellschaftsrelevanten Themen, z.B. dem Naturschutz, befasst, wird sich immer auch pädagogischen Fragen stellen müssen. Z.B. wie er sein Anliegen an den Mann/die Frau bringt. Er wird zum Motivator, der ein Anliegen vermitteln soll, das in unserem  gesellschaftlichen Wertekatalog nicht zwingend verankert ist. 

Bei der Aufgabenstellung dieses Internetauftrittes bleibend, gibt es einige gewichtige Themen aufzuzeigen. Es geht um die Vermittlung eines Verhaltens, das die natürlichen Werte des Natur- und Landschaftsschutzgebietes  „Burgau“ bewahrt.

Dazu ist anzumerken, dass es mehr Mängel wie Stärken gibt:

1.    Der Nutzungsstatus einer Fläche wird grundsätzlich durch staatliche und private Organe über Pläne geregelt. So entstehen Wohngebiete, Gewerbegebiete,  Felder, Wälder, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete. Die Regeln für ein Naturschutzgebiet werden in einer Verordnung festgelegt, an der alle wichtigen Kräfte der Gesellschaft mitgearbeitet haben. Hinter den Stapeln von Papier steckt ein immenser Arbeitseinsatz und in der Endfassung ein Kompromiss, das regelmäßige Ergebnis einer gut funktionierenden Demokratie. Wichtig ist, dass dieser Kompromiss auch auf Dauer erhalten bleibt.

Grundvoraussetzung für den Bestand eines Gebietes ist es also, dass die für die Bestandskontrolle der verfügten Regeln benannten staatlichen Organe ihrem Auftrag gerecht werden. Diese Anforderung gilt für ein Gewerbegebiet ebenso, wie für ein Naturschutzgebiet. Also unabhängig von der Bedeutung, die die Gesellschaft dem zu schützenden Thema entgegenbringt. 

Wird das nicht erfüllt, ist jeder der nachfolgend erwünschten Verhaltensregeln nur eine geringe Ausstrahlung  beschieden.

2.    Für die Durchsetzung eines Anliegens treten die Organvertreter entsprechend ihrer Orientierung als Lobbyisten auf. Dabei wird der Naturschutz von privaten Vereinen vertreten. Von ihnen und von den anderen Lobbyisten erwartet der Zuhörer nichts anderes, als ein an dessen Interessen ausgerichtetes Statement. Es gibt aber Organvertreter, die keiner Interessengruppe zuzuordnen sind. In einer Stadt gehört dazu die Mehrzahl der öffentlichen Angestellten. An oberster Stelle der Oberbürgermeister. Sie dürfen als Vertreter von Firmeninteressen ebenso wenig erscheinen, wie als Mitglied eines Naturschutzvereins.

Andersherum: Sie müssen sich für jedwedes vernünftige Anliegen gleichwertig verwenden, auch das des Naturschutzes. Daran mangelt es jedoch in Karlsruhe. Und das wird vom Zuhörer aufmerksam registriert. Es prägt sein Verhalten.

Der OB muss auch mal in Naturschutzfragen auf seine Ausstrahlung setzen und darlegen, dass er hinter der Verordnung steht, die eine auch für andere Zwecke geeignete Fläche eben für die Natur reserviert hat. Er muss als Vorbild wirken. So könnte er die Einführung des hoffentlich alsbald vorliegenden Besucherlenkungskonzepts übernehmen. 

3.     In einem Naturschutzgebiet werden Nutzungsregeln plakatiert und durch Einzelmaßnahmen behauptet. Die Ernsthaftigkeit dieser Signale muss ständig bewiesen werden. Ein vergilbter Lehrpfad, eine unverschlossene Schranke, ein fehlerhaftes Plakat, ein nachlässige Behandlung von Begehungsregeln signalisieren dem Besucher, dass das alles nicht so ernst zu nehmen ist. Im Detail:

a.     Der Bürgerverein hat zusammen mit dem Umweltamt 2009 einen Lehrpfad an Alb, Allmend, Holzbierebuckel angelegt. Dank der einfachen Konstruktion verdarb der Regen die Papiereinschübe in den rostenden Stahlrahmen bis zu Unleserlichkeit. Erst nach mehrmaliger Erinnerung  entschlossen sich die Veranstalter dieses Beispiels mangelhaften Interesses an einer wirksamen Information dazu, den Lehrpfad abzubauen.  Solche Nachlässigkeiten können nur die Botschaft aussenden, so wichtig ist das Ganze doch gar nicht, da muss ich mich auch nicht am Riemen reißen.

Wer einen Lehrpfad einrichtet, der muss ihn auch engmaschig pflegen.

b.    Auch im Jahr 2009 vereinbarten die Teilnehmer an der Burgaurunde für die Bereiche Leimgrubengrund, Hechtzipfel und Langengrund eine Wegeregelung. NABU und JVK gruben Pfähle am Eingang von Wegen und spannten Sperrketten. Das Gartenbauamt stellte Hinweistafeln auf. Das Regierungspräsidium schuf Astsperren. Der Forst ließ Wege zuwachsen. Das Werk hielt kein halbes Jahr. Die Kettensperren wurden ausgegraben, Hinweistafeln entfernt, Astsperren  durchgesägt. Nur ein Forstweg blieb dank ausbleibender Pflege auf Dauer gesperrt.

Eine Absprache über vielerlei Interessen hinweg wurde vom Aufsichtspersonal nicht verteidigt. Das Signal an den Besucher: „Nehmt solche Schutzmaßnahmen nicht so ernst“.

Die Einführung von Steuerungsmaßnahmen muss grundsätzlich auf Einhaltung kontrolliert werden.  Das gilt besonders für das in der Vorbereitung befindliche Besucherlenkungskonzept in den beiden Schutzgebieten „Altrhein Maxau“ und „Burgau“. Dafür muss die Arbeit von Polizei, Feldhut und Naturschutzwart aufeinander abgestimmt und auf Schwerpunkte gerichtet sein.

c.     Die Geschichte der Schutzgebietstafeln – und tatsächlich dazu gibt es eine Geschichte -  ist ein Musterbeispiel  für die Oberflächlichkeit, mit der auch ein wichtiges Thema von den Ämtern behandelt werden kann.

 Die Verordnung für das Schutzgebiet „Burgau“ besagt u.a. „Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb von befestigten Wegen mit Ausnahme des Rheinvorlandes von Strom-km 360,5 -362 zu betreten“.

 Die erste Tafel von 1990 setzt den Verordnungstext wir folgt um: „Es sind folgende Verbote einzuhalten, feste Wege zu verlassen.“

 Darauf folgt 2010 eine Tafel, die den Verordnungstext wortwörtlich aufnimmt. Diese steht auch heute noch, nachdem der NABU unkorrekte Zwischenlösungen mehrfach beanstandet hat.

 2012 glaubte das RP dem allgemein geänderten Verständnis für eine korrekte Ansprache, damit Genüge zu tun, indem es nun formulierte: „Bitte tragen Sie dazu bei, die Natur in diesem Gebiet besonders zu schonen: Bleiben Sie auf den Wegen.“ Diese  Tafel wurde nach Protest des NABU wieder in die vorausgegangene,  korrekte Fassung zurückgetauscht.

2016 nun kam es zu einer optischen Aufwertung durch Piktogramme. Dagegen wäre nichts einzuwenden gewesen, wenn der Verordnungstext korrekt zitiert worden wäre. Dagegen formuliert das RP nun: „Genießen Sie die Natur in diesem Gebiet, zu ihrem Schutz bitten wir, auf den Wegen und Pfaden zu bleiben.“ Auch dieses Werk wurde als völlig daneben vom NABU beanstandet, worauf die Piktogramme wieder durch das Schild mit dem korrekten Text ersetzt worden sind.

Die Wirkung auf den aufmerksamen Besucher kann nur ein Kopfschütteln sein. Eine Animation zum sorgfältigen Umgang mit der Natur war das nicht. Die Vereinheitlichung des Schilderwaldes darf nicht so weit gehen, dass die jeweils zugrundeliegende Verordnung abgeschwächt wird. Zusammen mit dem Wechsel der Ansprache von einem Verbot zu einer Bitte, kann sonst nur die Schlussfolgerung gezogen werden,  dass dem Wunsche derjenigen nachgegeben worden ist, das Schutzgebiet vermehrt nutzen zu dürfen.

In der „Burgau“ muss darum plakatiert werden, dass „das Schutzgebiet außerhalb von befestigte Wegen“ nicht betreten werden darf.  Das kann als eine Bitte oder als ein Verbot ausgesprochen sein. Wobei der Wechsel von Verbot zur Bitte eine Unterstellung beinhaltet. Nämlich die, dass sich ein verbessertes Verständnis für den Naturerhalt verbreitet hätte. Doch solch eine Vermutung findet noch immer keine gutachtliche Bestätigung. Eher das Gegenteil.

d.    Das Betreten des Schutzgebietes  wird vielerorts durch Installation von Schranken auf den Fußgänger eingeengt. Der Ablauf der Bedienung der Schranken in der Burgau kann als Beleg dafür dienen, dass die Mehrzahl der Teilnehmer auf den Abgang einer sorgfältig handelnden Partei gewartet hat, um dann über die allgemein akzeptierte Schlamperei kein Wort mehr zu verlieren. Das heißt, solange sich, z.B. ein Jagdpächter, die Passage einer abgeschrankten Strecke mit dem Ritual anhalten, aufschließen, durchfahren, anhalten, zuschließen, weiterfahren erschwerte,  erlaubte sich keiner einen Widerspruch, für die teilweise auch für ihn anfallenden Verzögerungen. Nach dem Ausscheiden des Herrn Bechtold als Jagdpächter gab es für ihn aber keinen Nachfolger in dieser Rolle. Nun stehen wichtige Schranken durchgängig offen, ein Zustand, den die Beteiligten zu begrüßen scheinen. Das Signal für den Besucher ist eindeutig: Die Schranken waren für den Schutz der Burgau nicht erforderlich. Ungehindertes Durchfahren hat Vorrang.

Wenn sich kein Einzelner mehr der Mühe des Schrankenverschlusses unterziehen will, dann muss das von Amtswegen geregelt werden. Für diese Aufgabe sollte die Feldhut eingesetzt werden. Der dann auch die Termine zu melden sind, die das Offenstehen für eine bestimmte Zeit rechtfertigen.

4.    Von einem guten Beispiel geht die beste Ausstrahlung auf andere Teilnehmer aus. Die vier Grundnutzer – Jäger, Fischer, Landwirt und Forstwirt -  sind aufgefordert, ihren Anteil am Erhalt der Natur zu leisten, um den Fünften in der Runde, den Gast, in diese Gemeinschaft der Naturschützer einzubinden (ein schöner Satz). 

Dazu gehört eine Aufmerksamkeit gegenüber der Natur, die den Grad eines von der Gesellschaft formulierten ordnungsgemäßen Verhaltens deutlich übertrifft. Übertreffen muss, da die jährlichen Bestandserhebungen von Mal zu Mal  einen größeren Verlust an Artenvielfalt dokumentieren.

Das Opfer, das die Nutzer bringen müssen, ist für Produzenten unter Konkurrenz  wirtschaftlich nur tragbar, wenn ihnen ein Ausgleich durch geringere Kosten und/oder höhere Preise zugestanden wird. Unter diesen Titel fallen Land- und Forstwirtschaft. Jäger und Angler gehen einem Hobby nach und Gäste suchen Erholung. An ihrem Verhalten wird deutlich, ob die Biodiversität tatsächlich das oft behauptete höhere Ansehen in der Gesellschaft  genießt oder eben nicht.  

In erster Linie betrifft dieses Anliegen die Landwirtschaft, die bei nur ordnungsgemäßer Ausübung den größten negativen Einfluss auf die Artenvielfalt entwickelt hat.

Für den Knielinger See, dem Zentrum des Schutzgebietes, muss es zudem gelingen, das Angeln auf ein naturverträgliches Maß zu organisieren.   

Die Stadt muss  durch Pachtverträge in der naturverträglichsten Variante mit Landwirt, Angler, Jäger und Förster eine Vorgabe für die Besucher anbieten, die ihnen im Rheinpark darzustellen und zu erläutern wäre.

 

Die Schlussfolgerung, die der Gast aus Nachlässigkeiten oder schlechten Gewohnheiten ziehen kann, ist eindeutig: Der Wechsel der Besucheransprache von einem Verbot zu einer Bitte verdeutliche wohl  tatsächlich die Abschwächung der Schutzziele. Über solche Konsequenzen sollten die mit dem Schutz der Burgau befassten Ämter einmal nachdenken.

Zu guter Letzt steht beim Verfasser dieses Angriffs auf die Aufgabenerledigung der Ämter die Frage im Raum, ob er sich einer ansprechenden Psychologie gegenüber den Verantwortlichen bedient hat. Denn Freunde macht er sich mit diesem Aufsatz erfahrungsgemäß fürwahr nicht. Aber, was macht man, wenn alles andere nicht zum Erfolg geführt hat? Tief Luft holen und offen aussprechen.  

 

Anlagen:

Lehrpfadtafel

Schutzgebietstafeln

Wegeregelung 2009

Kraichgaukorn 09.2016

Stellungnahme zum Gutachten Spang, Fischer, Natzschka GmbH 22.08.2016

 

 

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Karlsruhe, 09.2016

max.albert@mail.de

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de