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Getreidelaha 11.2017
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Hofgut Maxau 2015

 

 

Gefährdungshinweis: Burgau  kann süchtig machen!

 

 Das Reg.präs. Karlsruhe hat meinen Antrag auf einen für meine Tätigkeit in der Burgaurunde notwendigen Zutritt  in das Natur- und Landschaftschutzgebiet „Burgau“ abgelehnt. Das Schwergewicht der Ablehnungsgründe liegt auf meiner angeblich weitgehenden Kritik an Anglern, Naturschutzbehörden, VertreterInnen des Umweltamtes und der Feldhut. Ich hätte keinen Respekt vor den ehrenhaften Absichten der Gesprächsteilnehmer.

Der Vorwurf überbordenter Kritik trifft hin und wieder auf verbaler Ebene zu. Keineswegs aber auf meine Schriftsätze  Als typisches Beispiel für eine sachliche Darstellung erwähne ich mein Schreiben an RP Referat 5 und an Rathaus Dez. 5 vom Juli 2011 (Anlage 5), das viele der aufgegriffenen Themen enthält. Ich bitte gleich einleitend, den Brief als beispielhaft zu beachten.

Selbst bei kritischer Durchsicht meiner Schreiben, einschließlich der im Zusammenhang mit dem Einfluss der Angler auf die Biotopqualität der Gewässer, kann ich keine weitgehende Kritik ausmachen. Wobei ich nicht annehme, dass das Schreiben selbst schon der Idee widerspricht, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Zudem bitte ich zu beachten: In keiner einzigen Sitzung der Burgaurunde habe ich Angler und Feldhüter, hier verbal,  respektlos behandelt. Zutreffend ist dieser Vorwurf bei großzügiger Auslegung des Eigenschaftswortes „respektlos“ höchstens in meinem Auftreten gegenüber dem RP und dem UA.  

Ist es wirklich unverschämt und dreist Kritik am RP zu üben, wenn es dort 20 Jahre lang nicht gelingt, eine wirksame Besucherlenkung einzuführen? Oder war es unverfroren, gutachtlich gestützte Empfehlungen zur Begrenzung der Anglernutzung zu wiederholen? Oder darf man nicht verärgert darüber sein, dass eine gemeinsam eingeführte Wegeregelung von Besuchern, ohne eine Folge für sie, beseitigt wird?

Ich nehme an der Burgaurunde seit über 20 Jahren als Vertreter des NABU Gruppe Karlsruhe teil. Ich gehöre zu den Gründungsmitgliedern dieser Runde. In dieser Zeit habe ich einen guten Überblick über die Belange dieses Schutzgebietes gewinnen können. Dazu gehören besonders die Anliegen, die in den 20 Jahren immer wieder behandelt, aber ungeklärt geblieben sind. Das ist das Besucherlenkungssystem und die Nutzung des Knielinger Sees durch die Angler. Belange, die oft miteinander verknüpft sind.

Ich bin Vertreter einer Naturschutzorganisation, die keine Nutzungsinteressen vertritt. Diese Eigenschaft ist nicht unwesentlich, wenn es um die Beurteilung der Themen gilt, die ich zur Debatte gestellt habe. Bauer, Förster, Angler und Jäger gewinnen aus dem Schutzgebiet Frucht, Holz, Fisch und Fleisch. Sie werden auf dem Gelände der Stadt tätig, die ihnen die Nutzung über Vereinbarungen, beruflich und vertraglich, gewährt. Diesem Kreis liegt zwar an der Bewahrung ihrer Nutzungsanliegen. Ihre als ordnungsgemäß definierten Handlungen haben jedoch den katastrophalen Artenschwund nicht aufhalten können. Sie gehören mit unterschiedlichem Gewicht zu den Mitverursachern des Artensterbens.

Sie zu einer ökologischeren Variante ihres Tuns zu bewegen, ist keine leichte Aufgabe. Wir haben vor zwei Jahren in Verbindung mit Gartenbauamt und Liegenschaftsamt erreichen können, dass die Landwirte – die neuen Pächter -  ihren bisher traditionell geführten Betrieb Hofgut Maxau künftig nach Bioland-Richtlinien anlegen werden. Eine wichtige Weichenstellung mit Signalwirkung für alle Teilnehmer. Das sehe ich als einen Erfolg insbesondere der Burgaurunde an.

Aus eigenem Antrieb habe ich in diesem Monat den Forst auf ökologische Waldwirtschaft angesprochen. Der Forst ist zu einer Zertifizierung seines Betriebes nach FSC-Regeln bereit. Ich habe den Prozess der Umsetzung dieser Zertifizierung nach einem Gespräch mit dem Forstamtsleiter durch Einschaltung von Gemeinderäten in Bewegung gesetzt. Das  Gespräch führte ich zusammen mit Horst Bechtold, der in der Burgaurunde als Vertreter der JVK teilnimmt. Die Zertifizierung  sehe ich als weiteren Baustein an dem Gebäude allgemeiner Anerkennung des Naturschutzgedankens. Das Vorgehen wurde in der Burgaurunde nicht besprochen. Ich habe die Burgaurunde darüber auch nicht informiert.  

Bei Jägern und Anglern bleibt die Hinwendung zu einer ökologischen Variante offen.  Die Angler führen eine solche Alternative gar nicht. Deshalb bedarf es einer Vorgabe durch den Verpächter, der Stadt Karlsruhe. Sie muss in ihren Pachtverträgen sicher stellen, dass die Anliegen der Naturschutzverordnung erreicht werden. Der gerade auslaufende Pachtvertrag mit den Anglern über den Knielinger See mit Federbach bietet dazu die nicht zu vernachlässigende Gelegenheit.  Hinweise darauf liegen sicher im Rahmen dessen, was der Vertreter des NABU sich erlauben darf. Solche Hinweise haben weder mit weitgehender Kritik geschweige denn mit Respektlosigkeit zu tun. Sie basieren auf ökologischen Gutachten. Und die Hinweise sind berechtigt, da keine der in der Burgaurunde angesprochenen Beiträge zum Artenschutz vom AVK letztlich anerkannt wurde. Damit müssen wir uns nicht abfinden. Der zur Neutralität verpflichtete Leiter der Burgaurunde, das UA, müsste diese Unterstützung begrüßen.

Schon 1995, damals vom RP, wurde protokolliert, dass die Angler einen Einfluss auf das Schutzgebiet ausüben, der verbesserungsbedürftig ist (Anlage 1). Zu der gleichen Schlussfolgerung kommen die Gutachten der ILN Bühl und des M.Weinmann (Anlage 2). Diese Grundlagen habe ich genutzt, um am 28.04.2015 in einem Schreiben an die Burgaurunde auf die Neugestaltung des Pachtvertrages unter Beachtung ökologischer Regeln hinzuweisen (Anlage 3). Ein weiteres Beispiel eines auf fachlicher Begründung fußenden Wunsches nach Information und Anerkennung durch die Mitstreiter.  

 Als weitere Gesprächspartner in der Burgaurunde treten die Ämter auf, die in den Schutzgebieten ein Projekt umzusetzen haben. Ihre Teilnahme fällt mit dem Fortschritt ihrer Projekte zusammen und beschränkt sich darauf. Zu diesen Projekten habe ich vorab im Rahmen des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen abgegeben. An der AG Rheinpark habe ich als Vertreter des NABU teilgenommen. Soweit ich Kritik geübt habe, so war diese Bestandteil des Beteiligungsverfahrens und nicht der Burgaurunde. Als Vertreter  des Naturschutzes und als Mitglied der Burgaurunde sehe ich es als meine Aufgabe an, die Umsetzung der Projekte in ökologisch wirksamen Teilen zu kontrollieren. Das halte ich für unstreitig.  

Das Umweltamt führt die Burgaurunde als Nachfolger des RP schon seit Jahren mit viel Engagement. Das ist nicht selbstverständlich, da die Pflege einer Arbeitsgruppe eine freiwillige Leistung des Amtes darstellt. Das Ziel der AG ist die Erfassung von Problemen aus dem Bereich der Schutzgebiete „Altrhein Maxau“ und „Burgau“ und deren Lösung.  Das ist nicht immer gelungen. Zwei Themen stehen seit 1995, also seit 20 Jahren auf der Agenda der Burgaurunde: Die Besucherlenkung und die Begrenzung der Nutzung durch die Angler. Beide Themen sind bisher nicht gelöst worden.

Ein Besucherlenkungskonzept ist aus Mangel an Arbeitskräften bis heute nicht ausgearbeitet worden. Die Umsetzung einer ökologischeren Variante der Anglernutzung kam über immer wiederkehrende Erwähnung des Themas in der Burgaurunde nicht hinaus. Hier liegen Ursachen für meine zuletzt heftigere Kritik an den Ämtern. Wird Personalmangel 20 Jahre lang als Argument für ausbleibende Leistung vorgetragen, dann kann mit Recht auch ein geringer wertiges Interesse an einer Lösung unterstellt werden.  

An der Burgaurunde nimmt manchmal auch die Feldhut teil. Das RP erwähnt die Feldhut als einen Personenkreis, den ich besonders kritisiert haben soll. Das trifft auf keinen Fall zu. Der Feldhüter ist Mitarbeiter der Stadtverwaltung und als solcher abhängig von deren Weisungen. Kritisiert habe ich nicht die Feldhut, sondern deren begrenzten Einsatz und Auftrag. Die Feldhut ist bei Verstößen gegen die Schutzverordnung zu Ermahnungen angehalten. Sie ist personell unterbesetzt. Meine Kritik richtet sich somit nicht gegen die Feldhut, sondern gegen deren Arbeitgeber. Auf diese Feststellung lege ich besonderen Wert. Auf meinen nicht erfüllten Antrag auf Aufstockung der Anzahl der Feldhüter möchte ich hinweisen (Anlage 4    - Ziffer  4 -).

Damit endet die Aufzählung der Gesprächsteilnehmer und damit der Personen, deren ehrenhaften Absichten ich nicht mit Respekt begegnet sein könnte.

Und nun zu den beiden Themen, auf die sich meine Bemühungen in letzter Zeit beschränkt haben. Besucherlenkung und Anglernutzung.

Die Kritik an der ausbleibenden Besucherlenkung habe ich 2011 in einem Brief an das RP und das Umweltamt zusammengefasst (Anlage 5). Daraus ergeben sich der ständige Neuansatz und die immer wieder ausbleibende Umsetzung dieses Projektes. Man kann die im Brief enthaltene Kritik durchaus als weitgehend bezeichnen. Der Vorwurf galt dem RP als Amt, das nicht in der Lage war, genügend Personal für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Eine klare Sprache scheint da nach bald 20 Jahren Stillstand angemessen.

Als besonders kritikwürdig habe ich damals die in den Protokollen der Burgaurunde nicht dokumentierten Eingriffe in eine Wegführung angesehen, die der NABU mit der JVK, dem Gartenbauamt und dem RP umgesetzt hat. Bis auf einen Weg am Federbach entlang, der vom Forst zugelegt wurde, wurden die Wege nach Entfernung fast aller Begrenzungen, Tafeln und Hinweisschilder weiter begangen, ohne dass es zu einer einzigen Anzeige gekommen ist.   Für das Amt war der Verzicht auf Kontrollen ein Verlust an der ans Amt gebundenen Autorität. Diese von mehreren Beteiligten verwirklichte Wegführung geht auf meinen gemeinsam mit Herrn Bechtold, als Vertreter der JVK, vorgetragenen Vorschlag zurück (Anlage 6).

In meinem Schreiben vom 09.07.2009 habe ich vorab auf die zu erwartenden Probleme hingewiesen. Ich habe nicht erkennen können, dass die Ämter daraus Schlussfolgerungen gezogen hätten (Anlage 6a).

Der unglückliche Verlauf dieser Wegsperren diente mir als Vorgabe für die Behandlung weiterer Besucherlenkungsmaßnahmen. Erst vor kurzem wurde auf den Rücke- und Pflegewegen im Leimgrubengrund mit Astschnitt die Begehung gesteuert. Ich habe deren Wirksamkeit kontrolliert, ihre Umgehung protokolliert und das Tiefbauamt um Nachlegen gebeten. Es war nicht einfach seine Zusage zu bekommen, dass das eine seiner Aufgaben ist (Anlage 11). 

Eine besondere Kritik lässt sich auch am Schilderproblem festmachen. Das RP ersetzte die alten Hinweisschilder bei 2010 am Schutzgebiet „Burgau“ durch eine moderat formulierte Variante. Der Text ließ jedoch bezüglich der Wegerechte eine von der Verordnung abweichende Auslegung zu. Die Tafeln mussten entfernt und durch eine stimmigere Variante ersetzt werden (Anlage 7).

In diesen Zusammenhang habe ich eine Äußerung des Dr. Aly in der Sitzung am 21.06.2011 in dem öffentlich präsentierten Beitrag „Wir haben geredet“ zur Debatte gestellt (Anlage 8), ohne Namensnennung. War das eine Kritik? Wenn ja, könnte es eine an dem Glauben gewesen sein, der Bürger fände ein Verbot unzeitgemäß. Zeitgemäß wäre die Bitte-Variante doch nur, wenn das gesellschaftliche Bewusstsein für biologische Vielfalt einen relevanten Wert erreicht hätte und das ist nicht der Fall. (Anlage 12). Die negative Reaktion auf die Einrichtung von Wegsperren zeigt den Mangel an Verständnis. Ich habe hier nicht kritisiert, sondern eine andere Sicht auf die Hinwendung zum Naturschutz zu Grunde gelegt, abgemildert durch die Einordnung in die Kategorie „Zugespitzt“.

Ein Besucherlenkungskonzept wird erst mit unterstützenden Maßnahmen zum Erfolg zu führen sein. Dazu gehören Vorbilder. Z.B. die ökologische Ausrichtung der Nutzer des Geländes, also Bauer, Förster, Jäger und Angler. Z.B. das öffentliche Eintreten der Führungskräfte für die Rücksichtnahme auf das natürliche Umfeld. Z.B. wirksame Informationen über den Wert der Artenvielfalt.

Über Jahre hinweg habe ich die Aufgabe der Information durch Vorträge beim Bürgerverein, der JVK, dem NABU usw. übernommen. Der NABU hat zusammen mit dem JVK Führungen organisiert. Ich habe immer wieder Leserbriefe geschrieben.  

Anlässlich der Eröffnung des Hofgutes Maxau in diesem Jahr habe ich den OB gebeten, in seiner Ansprache auf das Schutzgebiet einzugehen. Nachdem er der Bitte nicht nachgekommen ist, habe ich den Vorgang den Parteien im Gemeinderat in der Hoffnung zugestellt, dass sie in meinem Sinne tätig werden. Nur CDU, SPD und Grüne Liste haben geantwortet. Ein Resümee will ich noch nicht ziehen. Die Einsicht in die Wirksamkeit von Worten aus dem Munde der führenden Amtsinhaber scheint nicht weit verbreitet zu sein. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass es selbst dem zurückhaltenden Auftreten der Feldhut mehr Gewicht verschaffen würde. Von dieser Gewissheit wurde mein Anliegen an die Führungskräfte geleitet und zwar im Laufe der Jahre immer wieder an anderer Stelle. Das war sicher kein Thema für die Burgaurunde. Dort hätte man mir entschieden abgeraten.

Mein abschließender Beitrag zum Besucherlenkungskonzept ist die Zusammenfassung aller mir wichtig erscheinenden Anliegen an ein solches Steuerungsinstrument in eine Vorlage an das RP. Damit verband ich die Hoffnung, dass die in Jahrzehnten gewonnen Erfahrungen in das RP-Konzept einfließen. Dazu habe ich in dieser Homepage, eine eigene Seite geöffnet, die auch die pdf-Version eines PP-Vortrags zum Thema enthält (Anlage 14).  

Zu den Auswirkungen der Nutzung der Gewässer von den Anglern half es sehr, keinen selbst gebastelten Beitrag leisten zu müssen. All die Bedenken gegen diese Nutzung sind schon in Gutachten und Diskussionen vorgetragen worden. In der Burgaurunde wurden im Laufe der Jahre mehrere Anliegen der Beteiligten an die Angler angesprochen. Das waren: Die Anglerplätze am Westufer, die Zufahrt mit Autos zu den Anglerplätzen am Westufer, der Verzicht auf die Nutzung des Ufers der Ernestinenwiese, der teilweise Verzicht auf das Angeln am Leimgrubengrund. Dazu kam eine begrenzte Diskussion um das Nachtangeln.

Alle diese Anliegen wurden vom Anglerverein abgelehnt oder mit Kompensationen belegt, die nicht erfüllbar waren. So wurde für den Verzicht auf das Ufer der Ernestinenwiese das Recht auf angeln im gesamten Altrhein Maxau gewünscht. Das steht in keinem Wertverhältnis zueinander.  

Zu den schon erwähnten Schreiben in Sachen Anglernutzung kommt z.B. der vom NABU, der JVK und dem Bund unterzeichnete Brief an Frau Luczak-Schwarz vom 7.4.2015 (Anlege 9). Die Bürgermeisterin bestätigte uns, dass das Schreiben an die Liegenschaftsverwaltung weiter gegeben worden ist, da dort die Verhandlungen mit dem AVK geführt werden. Ich sehe darin eine Unterstützung der Schutzanliegen, die dem UA bei den Verhandlungen hilfreich sein können.  

Da ich weder in der Burgaurunde noch ansonsten - auch im Internet nicht - ausfällig gegen Vertreter des AVK aufgetreten bin, kann sich der Vorwurf  weitgehender Kritik und Missachtung der ehrenhaften Absichten nur auf meine schriftlichen Eingaben selbst beziehen. Doch keines dieser Schriftsätze enthält einen ehrenrührigen Angriff. Also wird allein die Tatsache gerügt, dass ich Anliegen an den AVK außerhalb der Burgaurunde zur Sprache gebracht habe. Eine solche Bindung kann nicht grundsätzlich gemeint sein.

Sicher werden alle Mitspieler sich meiner Meinung anschließen, dass die Burgaurunde nicht allein der Kreis sein darf, in dem die für dieses Schutzgebiet anfallenden Themen geduldet werden. Ich sehe jedoch ein Recht auf Information, dem ich tatsächlich nicht nachgekommen bin. Das werde ich ändern. Dann erwarte ich aber auch, dass die anderen Teilnehmer nachziehen.

Für mich trifft der Vorwurf weitgehender Kritik am ehesten für die Vorgänge in Verbindung mit dem Protokoll des UA vom 25.05.2011   zu (Anlage 13). Dort wurden zwei Behauptungen aufgestellt, die die Einführung eines dem Naturschutz dienendem  Besucherlenkungskonzeptes als nicht vordringlich erschienen ließen. Das UA gab zu Protokoll, dass die Arten- und Biotopausstattung positiv zu bewerten sei. Und für die Schutzgebietsbeeinträchtigung zog das UA nur die Aussagen der Feldhut zu Rate. Danach gäbe es keine Probleme.

Als Beispiele für Einbrüche im Artenvorkommen nannte ich u.a. die damals negativen Ergebnisse der Feldhasenzählung, die ökologisch begründete Notwendigkeit der Seesanierung und das Nachlassen an Vogelarten. Für die Beurteilung des Besucherverhaltens hätte das UA auch die Erfahrungen der Naturschutzwarte, Jäger und Angler heranziehen müssen, die zu kritischeren Aussagen kommen.

Der Vortrag  des UA hätte, so habe ich befürchtet, als Begründung für die Einführung eines lediglich moderaten Wegekonzeptes irgendwann dienen können. Das habe ich in der Sitzung beim RP am 21.06.2011 vorgetragen. Zugegeben in ungehaltener Tonlage.

Der Vorwurf der respektlosen Missachtung ehrenwerter Absichten lässt sich nicht aufrecht erhalten. Meine Vorträge sind als das zu werten, was sie sind, die Texte  vieler Jahre Arbeit an einem Projekt, das mir am Herzen liegt.

Mit den Vorwürfen des RP möchte ich nur auskommen, wenn es den Verfassern gelingt, mir ihre Anschuldigungen in einem zu rechtfertigenden Maß zu belegen.  Sollten individuelle Verletzungen vorliegen, die mein manchmal überbordendes Engagement ausgelöst haben könnte, bitte ich um Nachsicht.

Ich erwarte bezüglich der Vorwürfe von weitgehender Kritik und fehlendem Respekt eine Entlastung. Denn das ist, juristisch betrachtet, ein ernster Vorwurf. Aus ihm könnte künftig die Schlussfolgerung gezogen werden, mein Engagement überhaupt nicht mehr anzunehmen. So werde ich meinen langjährigen Einsatz auf keinen Fall abschließen.

Im Übrigen, es gibt noch ein Feld, auf dem ich mich aus eigenem Antrieb bewegt habe. Das Geocaching hat auch die Burgau erreicht. Mit mehreren Ownern habe ich vor Jahren schon Kontakt aufgenommen und zumeist erreichen können, dass die Verstecke aufgehoben oder verlegt worden sind. Einmal musste ich die Wasserschutzpolizei zur Hilfe nehmen. Auch gerade jetzt, im Juli 2015, habe ich mit einem Owner Kontakt aufgenommen. Er hat seinen Cache nach dem Plan unter Geocaching.de im Allmend abgelegt.

Zur Kontrolle der Geocacher durch mich könnte sich die Frage stellen, ob  solche Kontrollen doch Aufgabe der Feldhut sind. Dann wäre das eine Aufgabe der Behörde,  die ich mir eigenmächtig angeeignet habe. Mir fällt kein anderer Vorgang ein, den man - unberechtigt - unter dem Vorwurf ablegen könnte, ich würde mir behördliche Funktionen aneignen wollen. Auch für die Zukunft habe ich nicht an solche Anmaßung gedacht. Diese Begründung der Ablehnung meines Antrages auf Wegerechte ist völlig verfehlt. Im Übrigen führt die Feldhut solche Kontrollen gar nicht aus. Es könnte sein, dass das Amt die Überwachung der Geocacherszene nicht für erforderlich hält und ich ihr also ins Handwerk pfusche.

 Und noch ein Nachtrag: Meinen guten Willen mit anderen Teilnehmern der Burgaurunde zusammenzuarbeiten, kann ich mit einem Projekt belegen, dass auf meine Initiative hin zusammen mit der JVK über mehr als 10 Jahre läuft. Wir haben zweimal im Jahr gemeinsam eine von der Wildforschungsstelle Aulendorf initiierte Feldhasen-Zählung in der Burgau durchgeführt (Anlage 10). Das Ergebnis ist in das Feldhasenmonitoring des Instituts eingegangen. Leider hat sich die Zusammenarbeit mit dem NABU nach dem Wechsel der Jagdpacht nicht fortsetzen lassen. Herr Bechtold berichtet über die stark angewachsene Hasenpopulation im Bereich der neuen Wiesenanlagen, soweit sie nicht gemäht worden sind. Ein solcher Erfolg bestätigt den Kurs der Stadt in Richtung ökologische Verbesserungen auf erfreuliche Weise, wenn bei der Mahd auf die Junghasen Rücksicht genommen wird.  Dazu passt auch die Beobachtung der Rohrweihe bei der Jagd über den Wiesen beim Hofgut am 18.05.2015

 

 

Der 3. Nachtrag berührt ein ganz spezielles Thema. Der Internetauftritt unter dem Titel hofgut-maxau bzw. burgau-knielingen ist als die öffentlichste Variante meines Engagements anzusehen. Diese Homepage führe ich allein unter dem Dach des NABU Gruppe Karlsruhe. Ich habe im Laufe von einigen Jahren viele Themen kommentiert, die unter diesem Titel nichts anderes als die Anliegen des Bereiches behandeln, den sich auch die Burgaurunde zu eigen gemacht hat, ohne dass ich mich auf die Burgaurunde und deren Themen bezogen hätte. Da finden sich kritische Formulierungen genauso wie zustimmende Statements. Manchmal gebunden an ein Thema im geschichtlichen Ablauf. Also ein Vorgang, der aus der Sicht des Naturschutzes mit Sorgen begann und mit Anerkennung endete.

Passt der Internetauftritt ebenfalls nicht zu der Idee, gemeinsam nach Lösungen zu suchen? Ich nehme das mal an. Dann lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die alleinige Definitions- und Handlungsvollmacht beim Amt liegt,  wenn diese eine z.B. ortsbezogene Arbeitsgruppe eröffnet hat. Dem könnten wir nicht zustimmen.

Wenn das RP eine solche Verknüpfung nicht herstellt, dann fällt mein Internetauftritt nicht in den Betrachtungsbereich des RP. Und davon gehe ich aus. Ich werde nach wie vor einen direkten Bezug auf die Burgaurunde vermeiden, da ich für die Veröffentlichung von Protokollen, Diskussionsphasen usw. die Zustimmung der Burgaurunde benötigen würde.

Wie immer gibt es eine Ausnahme, anzusehen auf Themenseite "Wir haben geredet" . Es ist das Protokoll des UA vom 25.05.2011 (Anlage 13). Der Grund ist erläutert in dem Brief vom Juli 2011 (Anlage  5). 

Anlagen:

Antrag auf Wegerecht

Ablehnung Wegerecht

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de