
Die Ernestinenwiese, ein Diskussion ohne Ende
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Das Abtsgründl, den Bereich des Hofgutes Maxau, gliederte Maximilian, Markgraf von Baden - damals im Jahre 1835 - in einzelne Felder, die er mit den Namen von Mitgliedern der Familie benannte. Am nördlichen Ende des Geländes liegt am Rande des Altrheins eine Wiese, die den Namen Ernestine (vermutlich seiner Tochter Ernestina Friederike Wilhelmine von Neuenfels), also „Ernestinenwiese“, erhielt.
Noch bei der Bewertung des „Altrhein Maxau“ als Naturschutzgebiet im Jahr 1980 wurde diese Fläche landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend erhielt sie den Sonderstatus als Grünland. In der Verordnung des RP Karlsruhe vom 25.04.1980 wird unter § 5 „Zulässige Handlungen“ unter Ziffer 2 verfügt:
„die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der Ernestinenwiese in der bisherigen Art (Grünland) und im bisherigen Umfang“ (ist zulässig).
In der Folge blieb das Ufer der „Ernestinenwiese“ vom Verbot einer Befischung des westlichen „Altrhein Maxau“ ausgenommen.
Verstärkte Niederschläge sorgten in den 80er Jahren auch hier für häufige Vernässungen und letztlich auf den Verzicht jeglicher Grünlandnutzung. Das Gebiet verwilderte. Der Zugang wird über Trampelpfade erzwungen und am Ufer bilden sich die begrifflich unter „Anglerglatzen“ abgelegten Trittfenster.
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| Trittfenster am Ufer der Ernestinenwiese (2004) | | Überschwemmung in der Kirchau-Sued (1988) |
Ab nun verstärkten sich die Forderungen, der von der Natur vorgegebenen Entwicklung durch Erweiterung der Tabuzone gerecht zu werden. Nicht nur ihr ökologischer Wert, sondern auch ihre besondere für Besucher unzugängliche Lage berechtigte den Wunsch des Naturschutzes.
Diese schon in den neunziger Jahren vorgetragene, von allen Gutachtern gestützte Forderung wurde gegen den angelberechtigten AVK nicht durchgesetzt. Zu guter Letzt empfahl sich die Wiese sogar als Sanierungsfall. Das UA vermerkt im Protokoll vom 26 .05.2011 über eine Sitzung der AG-Burgau:
„Die Ernestinenwiese entwickelt sich derzeit durch Verschlammung und Verbuschung eher negativ, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind zu prüfen.“
Eine solche Maßnahme kann bei Aufrechterhaltung der Befischung nur dazu führen, dass die Wiese besser zugänglich sein wird. In Verbindung damit steht der Wunsch des AVK, für sich eine Genehmigung zur Befischung des jetzt nur für den Berufsfischer erlaubten Zutrittes in den Altrhein zu erwirken. Grund: Rückzugsgebiet für Welse.
Hier sei nur ein Grund für die Notwendigkeit einer Ablehnung solcher Anliegen zu benennen:
| Haubentaucher im Althein Maxau | |
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| Eine kleine Videoaufzeichnung aus den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts Max Albert | |
Einst war der Haubentaucher der Charaktervogel des Knielinger Sees. Nach den Beobachtungen von Ornithologen finden sich jetzt nur noch Einzelexemplare aber keine Brutpaare. Dieser Rückgang des Brutvogelbestandes ist eindeutig auf die Störungen durch den Angelsport und auf den Abbau des Schilfbestandes am See überhaupt zurückzuführen. Dafür bedarf es eines Ausgleiches durch Erhalt des bestehenden Angelverbotes im Altrhein und zusätzlich durch den Verzicht auf die Befischung vom Ufer der Ernestinenwiese aus; Ggf. durch Teilkündigung des Pachtvertrages zwischen Stadt Karlsruhe und AVK.
Derzeit werden die Schutzziele der regionalen, nationalen und internationalen Konventionen, Richtlinien, Schutzkonzepte und Verordnungen nicht erreicht. Der angestrebte Erhalt des Artenspektrums, geschweige denn dessen Aufbau bleibt auf dem Papier. Mit weiterem Abbau des Artenreichtums ist zu rechnen. Dazu wird auch der Rheinpark beitragen, der neue Besucher in das Schutzgebiet lenken wird. Eine wirksame Besucherlenkung steht in den Sternen. Hier geht Brückenbau über Artenschutz.
max.albert@mail.de
Karlsruhe 05.2011