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Hofgut Maxau 2015

 Wir haben geredet, miteinander

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Die Kritik an dem programmatischen und personellen Einsatz des Regierungspräsidiums (RP) hat für Verstimmung gesorgt, die von dort positiv in das Angebot mündete, ein Gespräch mit uns zu führen. Am 21.06. 2011 haben wir uns im Gerlinde-Hämmerle-Saal des RP getroffen. Der Gesprächsleiter verschaffte uns die Möglichkeit, unsere Erfahrungen vorzutragen.

Der Kern unseres Vortrages verdichtet sich – das sei zur Klarstellung vorausgeschickt – auf einen einzigen Punkt: Die amtlich zu genehmigende Reaktion der Feldhut und der Naturschutzwarte auf Missachtung der Regeln der Naturschutzverordnung. Dazu bedurfte es einiger Korrekturen protokollierter Gesprächsergebnisse.

Das von uns geforderte energischere Vorgehen hätte keine rechte Basis, wenn sich der Kontakt mit den Besuchern als problemlos darstellen lässt und die jetzige Nutzung des Gebietes keinen Artenschwund nach sich zöge. In den Protokollen der Stadt über eine Begehung des Schutzgebietes mit den Naturschutzwarten am 24.03.2011  und die Sitzung der AG-Burgau am 25.06.2011 werden gerade diese Ergebnisse behauptet.

Zunächst zur Artenvielfalt: Es existieren nur wenige, punktuelle auch schon mehrere Jahre alte Erfassungen über wenige Artenspektren. Aber soweit solche Bestandserhebungen vorliegen, enden sie alle mit Einbrüchen bei der Artenvielfalt.

Dazu gehören eine Limnologische Untersuchung des Schlehertgrabens von 2000, eine Diplomarbeit über die Vogelwelt von 1997 zusammen mit den aktuellen Beobachtungen eines Ornithologen und nicht zuletzt die Jahr für Jahr durchgeführte Erfassung der Feldhasenbestände.

Die limnologische Untersuchung zeigt, dass mindestens folgende Arten im Schlehertgraben nicht mehr anzutreffen sind: Kugelmuschel, Sumpfdeckelschnecke und Köcherfliege. In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, also zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung habe ich diese Lebewesen noch fotografieren können.(Siehe Begleitfotos)

Im Schlehert waren die Tümpel noch bewachsen mit Tannenwedel, Froschlöffel und gewöhnlichem Wasserschlauch. Wasserpflanzen, die dort ebenfalls nicht mehr anzutreffen sind. Auch der damals erfasste Teichmolch ist nicht mehr vertreten.(Siehe Begleitfotos)

Die Diplomarbeit über die Vogelwelt am Knielinger See sagt für die Brutvogelarten zusammenfassend eine negative Entwicklung aus. Der anwesende Ornithologe berichtet, dass er neuerdings keine Brut des Haubentauchers mehr ausmachen kann. Er beobachtete diese einst das Gebiet prägenden Vogelart nur noch als Einzeltiere. Und das sind nur Beispiele aus der Vogelwelt.

Eine Jahr für Jahr nach wissenschaftlichen Regeln erhobene Erfassung des Feldhasen zeigt schwindende Bestandszahlen, besonders im östlich des Knielinger Sees gelegenen Areal der Kirchau und Burgau. Verluste, die auf den wachsenden Besucherdruck zurückgeführt werden. Die Feldhasenbestände sind als Indikator auch für die Lebensverhältnisse anderer Arten zu betrachten. Und somit von genereller Bedeutung.

Zum Zustand des Knielinger Sees bestätigt der AVK „erhebliche ökologische Probleme“. Die Fangzahlen gingen „erheblich zurück“. Allein die über 4 Millionen Euro teure Sanierung des Sees, die in den nächsten Monaten umgesetzt werden soll, zeigt die Dringlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen.

Wir konnten nachweisen, dass die am 26.05.2011 protokollierte Aussage „Für alle im Gebiet erfassten Artengruppen gibt es von Spezialistenseite ein positives Feedback“ so nicht stehen bleiben kann.

Ebenso konnten wir darlegen, dass die Aussagen der Feldhut zur Herkunft und zum Verhalten der Besucher in den Protokollen vom 28.03. und 26.05. 2011 unvollständig sind. Es gibt eben doch Wiederholungstäter und es gibt eben doch  gravierende Probleme mit Besuchern, die nicht mit sich reden lassen.

Für unsere Begründung waren zunächst die Erfahrungen von Naturschutzwarten hilfreich. Sie sprechen u.a. von „größtem Ärgernis mit uneinsichtigen Hundehaltern“ und von „Reaktionen sehr persönlicher Art“. Manchmal sorgte erst die Androhung eines Polizeieinsatzes für Einsicht.  

Eine wissenschaftliche Basis bietet eine Diplomarbeit zur Besucherlenkung, in der durch Befragung ermittelt wurde, dass 89 % der Besucher regelmäßig zur Burgau kommen. 69 % wohnen in der nächsten Umgebung. Die meisten Besucher haben danach nur unklare Vorstellungen über die Bedeutung von Schutzgebieten. Vielen Menschen fehlte zudem die Sensibilität für angemessenes Verhalten in Schutzgebieten.

Wir meinen, dass der Feldhut für Kontrollen zu wenig Zeit zur Verfügung steht und damit ihre Datenlage unvollständig ist. Die Erfahrungen anderer Kontrollgruppen, z.B. die der Naturschutzwarte, hätten nicht außer Acht bleiben dürfen.

Unser Vortrag fand besonders im Bereich des Artenspektrums die Anerkennung des Diskussionsleiters. Bezüglich des Besucherverhaltens und der Reaktion darauf, war die Diskussion weitaus schwieriger. Es wurde zu früh eine von vorgefassten Ansichten geprägte Zwischenbilanz versucht. Durch Nachfassen wurde abgeklärt, dass zu einer groben Verletzung der Schutzverordnung auch die Umgehung deutlich gekennzeichneter Sperrzonen zu rechnen ist. Und grobe Verletzungen rechtfertigen die Aufnahme von Personendaten. Eine Position, die das Rechtsreferat der Stadt unterstützt.

Zum Ende wurden Inhalt und Standort der neuen Schutzgebietstafeln angesprochen. Der Inhalt der Tafeln entspricht nicht dem Text der Naturschutzverordnung für die „Burgau“. Manche Schutztafeln fordern regelrecht zur Begehung absprachegemäß gesperrter Wege auf. Das RP hatte bereits im Vorfeld die Überarbeitung und Neuaufstellung zugesagt. Es blieb jedoch offen, ob es vor Ort sozusagen auf Probe bei der jetzigen fehlerhaften Lösung bleiben würde. Daran ist jedoch nicht gedacht.

Der Diskussionsleiter fasste zusammen:

1.     Über die Aussagen zur Entwicklung des Arten-Spektrums wird seitens der Ämter neu nachgedacht.

2.     Ein neues Wegekonzept wird entwickelt und eingeführt, wenn die Maßnahmen zur Sanierung des Knielinger Sees abgeschlossen sind. Dessen Entwurf sollte sofort begonnen werden.

3.     Die Personendaten sind bei grober Verletzung der Schutzverordnung also auch dann aufzunehmen, wenn Hinweistafeln nicht beachtet werden.  Auf angemessene Bewertung des Besucherverhaltens ist zu achten.

4.     Die neuen, teilweise schon vor Ort angebrachten Gebietstafeln werden durch Texte ersetzt, die der Schutzverordnung entsprechen. Zudem wird deren Aufstellung mit Wegekonzept und Tabuzonen abgestimmt.

 

Überraschend endete dieser Nachmittag mit einem Statement eines RP-Mitarbeiters zu der Frage der Naturnähe der im Amte nachfolgenden Generation. Seiner Ansicht nach hätte sich in der Jugend allgemein eine weniger rücksichtsvolle Haltung bei gesteigertem Freiheitsbegriff breit gemacht. Daraus folgerte er die Befürchtung, dass die nächste Generation dem geltenden, als restriktiv empfundenen Naturschutzrecht keine Sympathie mehr entgegen bringen könnte. Neue Mehrheiten kippten dann, was heute noch für den Erhalt der Natur als selbstverständlich betrachtet wird. Dem hätten wir - um Sympathien zu erhalten - vorab dadurch Rechnung zu tragen, dass wir geringere Anforderungen z.B. an das Besucherverhalten in Schutzgebieten stellen.

Mit dem Verzicht auf unsere noch immer anspruchsvollen Naturschutzregeln, würden wir schon jetzt die Segel für den Erhalt der Artenvielfalt streichen, um nichts weiter, als der vagen Hoffnung, bei unserer Erben eine verbesserte Sympathie für die Natur zu erhalten. Aber das hat den Rang einer Weissagung und Propheten  haben sich selten mit  Ruhm bekleckert. Dieses Jahr 2011 ist voll mit Wendungen, die keiner, aber wirklich keiner noch ein Jahr zuvor für möglich gehalten hätte. Die Zukunft ist durchaus für viele Alternativen offen. Auch für ein wachsendes Verständnis für den Erhalt der Lebensgrundlagen.

Zugegeben, an der Befürchtung des RP-Mitarbeiters ist was dran. Doch träte seine Prognose eines Tages ein, dann haben sich unsere Erben die Folgen für die rücksichtslos ausgedehnte Inanspruchnahme auf eigene Rechnung zu setzen.

Wir betrachten die Natur - Das aus sich selbst heraus entstehende -  als einen Wert, den es unter Inkaufnahme von Verzichten zu erhalten gilt. Und diese heute noch immer konsensfähige  Wertvorstellung müssen wir weiter geben. Wir setzen darauf, dass sich dieses Vorbild fortschreiben und stärken lässt.

Diesen Anspruch auf eine Landschaft anzuwenden, die schon vielfach überformt zumeist weitab ihrer Ursprünglichkeit nur noch ein Abklatsch einstiger Selbstentfaltung anbietet, fällt nicht leicht. Allein die Nutzung durch die vier Typischen - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd – belastet die Natur selbst bei Ausübung nach den Regeln der Ordnungsmäßigkeit. Dazu tritt das weit gespannte Feld der Pflegemaßnahmen und, sozusagen zuletzt, die Freizeitnutzung.

Wie ist da noch ein Anspruch zu formulieren, der sich den Erhalt der „Natur“ zum Ziele gesetzt hat? Geschützt wird doch ein grünes Refugium gestaltet nach dem Willen der Menschen aufeinander folgender Generationen. Ein Bereich, auf den wir den Begriff „Natur“ der Bequemlichkeit halber noch immer anwenden. Bei uns gibt es kein ungestaltetes Land ohne Nutzungsrechte mehr. Gekämpft wird nicht für den Erhalt von Natur, sondern um die Begrenzung von Nutzungsansprüchen auf begrüntem Land. Mehr haben wir nicht zu bieten.

Der Verordnung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten geht ein oft jahrzehntelanger Entscheidungsprozess voraus; der auch wegen der Einschaltung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte so viel Zeit in Anspruch nimmt. Trotzdem bleibt es ein Mehrheitsbeschluss, der verdrossene Gegner hinterlassen kann. Sollten diese die Schutzregeln nicht beachten wollen, dann bleibt nur die Einschaltung der staatlichen Ordnungskräfte. Der gutwillige Bürger hat ein Recht darauf, dass dort keine Nutzungsvorteile entstehen, wo demokratisch gesetztes Recht bewusst verletzt wird. Auch für den Schutz von Grünland, ist das eine vertretbare Schlussfolgerung.

Die Rechtsregeln haben eben nicht den Charakter einer Empfehlung, deren Beachtung in den freien Willen der Bürger gestellt ist. Die Vorschriften sind in Erwartung ablehnender Haltungen z.B. durch Bußgeldverordnungen abgesichert. Damit bestätigt die Bürgergemeinschaft, dass ihr an der Durchsetzung z.B. einer Naturschutzverordnung durchaus gelegen ist. Und sie bestätigt aus Erfahrung, dass ein befriedigendes Zusammenleben eines wirksamen Regel-Gerüstes bedarf.

Für die staatlichen Organe und deren Einsatz für den Erhalt der Rechtgrundlagen kann Selbstjustiz nur einen Ersatz bieten, wenn die Regeln, die ein zufriedenstellendes  Zusammenlebens sicher stellen, in jedem von uns verinnerlicht - also selbstverständlich – geworden sind. Das wäre die ideale Welt. Wir sollten alles tun, um diesem Ideal näher zu kommen.

Dazu wäre jedoch eine vorbehaltlose Werbung für den Gedanken des Naturschutzes und für die daraus erwachsenden Verpflichtungen erforderlich. Vor Ort, also im Umfeld der „Burgau“ muss die Stadt für das Schutzgebiet werben. Leider treten hier die führenden Organe der Stadt nicht an. Nein, sie distanzieren sich eher von einem wirksamen Naturschutz durch Reduzierung der Fläche auf ihren Erholungswert. Das kommt eben besser an. Das gezielte Engagement der Stadt muss eingefordert und erbracht werden.

Ein phantasiebegabter Leser wird sich auch eine Welt vorstellen können, in der einst ein unvernünftiges Verhalten  zur Regel wird. Wenn dadurch die Bewohnbarkeit unseres Planeten in Frage gestellt werden würde, lässt sich dann ein rigoroses und wirksames System von Kontrollen und Strafen rechtfertigen?  Wohl kaum, denn dann wäre das Leben kaum noch lebenswert. Wir dürfen es nicht zu einem solchen Szenario kommen lassen.

 

max.albert@mail.de

Karlsruhe 06.2011

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de