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Hofgut Maxau 2015

Blick aus dem Langengrund zum Rheinhafen

 

Bewahrung der Arten- und Biotopvielfalt

ein Auftrag der Vernunft

 

 

 

In der „Burgau“, dem Natur- und Landschaftsschutzgebiet am westlichen Ende der Stadt, wird jetzt und in den nächsten Jahren an zwei Projekten intensiv gearbeitet.

Zunächst werden das Hofgut-Maxau und seine unmittelbare Umgebung zwischen Rhein und „Knielinger See“ für den Rheinpark, ein Bestandteil der städtischen 300-Jahrfeier, vorbereitet. Bereits angelegt sind die Terrassen am Rhein und der Spielplatz. Folgen wird die Sanierung der Gaststätte und der Wohn- und Wirtschaftsräume. Im Außenbereich werden die Wiesen für die Beweidung angelegt.

Parallel laufen die umfangreichen Baumaßnahmen zur Sanierung der Gewässergüte im  „Knielinger See“. Drei Brücken sind fast fertig, die Bäume im Verlauf der Gräben fast alle gefällt und der Bau des Dückers am Hafen begonnen.

Die drei Brücken verändern den Charakter der den See umgebenden Wälder erheblich. Beeindruckend ist die kurze Bauzeit, ebenso beindruckend die Länge der drei Bauwerke, die nach einem gemeinsamen Muster erstellt worden sind.

Neben den baulichen Eingriffen durchschneidet der Wassergraben vom Hafen zum See einen Hainbuchen-/Stileichenwald, der schon seit Jahrzehnten nicht bewirtschaftet wird. Der Graben öffnet diesen bisher stillen Wald in einer breiten Schneise bis vor an den See. Dort endet er in einem der bisher ungestörtesten Winkel des Sees, der in der Schutzverordnung als Kernzone mit Betretungsverbot benannt ist.  

Noch bedeutender ist der Eingriff in den Leimgrubengrund im Norden des Sees, ein Eingriff, der den Federbach vom See abtrennt, indem er direkt in den Willichgraben gelenkt wird. Dafür werden 4 Bauwerke für erforderlich gehalten. Neben den beiden  Brücken muss der Einlauf des Federbaches in den See geschlossen und dessen Auslauf über den Willichgraben mit einer Höhensteuerung des Seewasserspiegels verbaut werden.

Die Errichtung der beiden Brücken war eine Forderung des Forstes, der es für unverzichtbar hielt, den Leimgrubengrund im Kreisverkehr zu bewirtschaften. Da sich solche Nutzung auch dem Besucher andient, wird dieser Winkel aus den beruhigten Bereichen der Burgau herausfallen.

Die Erschließung des Hofgutes Maxau als Erholungspark wird die Burgau zum Teil der Freizeitangebote der Stadt entwickeln, also in den Blickpunkt auch derjenigen bringen, die sich bisher andernorts orientiert haben. Der Zugang von Fußgängern und Radfahrern wird fort von den stark befahrenen Straßen über Burgau und Kirchau hinweg zu den Passagen im Norden und Süden des Sees in den Rheinpark führen.  Von dem Besucherstrom zum Rheinpark wird demnach das ganze Schutzgebiet „Burgau“ betroffen sein.

Um rechtzeitig den Erhalt des Schutzgebietes zu sichern, haben wir uns bereits mehrfach für die Einführung eines zur Beruhigung tauglichen Besucherlenkungskonzeptes eingesetzt. Dessen Ausarbeitung ist jetzt  Aufgabe des Regierungspräsidiums als federführende Behörde. Das Ergebnis soll vor Eröffnung des Rheinparks vorliegen. Gartenbauamt, Liegenschaftsverwaltung, Tiefbauamt und Umweltamt sollten von vornherein mitarbeiten.

Dazu kommen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, die großen Nutzer unbebauten Geländes. Für sie gibt es die Regeln der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, Regeln die in § 5 des BNatSchG grundsätzlich benannt sind. Zudem enthalten die Schutzverordnungen für „Burgau“ und „Altrhein Maxau“ spezielle Weisungen über den Inhalt der Ordnungsmäßigkeit. Darüber hinaus sollten die Vier sich für Zugeständnisse bereithalten, die für den Erhalt der Natur unverzichtbar sind. Dazu gehört z.B. der Verzicht auf Nutzungen auch über die Kernzonen hinaus und die Beteiligung an der Kontrolle der Einhaltung der Benutzungsregeln.     

Dazu treten Naturschutzverbände, die keine Nutzungsinteressen vertreten, z.B. NABU und BUND. Sie besitzen die Mitwirkungsrechte nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BNAtSchG, so wie die Verbände der Jäger und Angler auch.  Den Verbänden ist danach Gelegenheit zur Äußerung und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben, z.B. vor Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten. Wir waren deshalb auch in die Pläne der beiden Projekte eingeweiht.

Auch die Ortsvereine sollten einen Vertreter entsenden können. 

Damit sei der Kreis der Beteiligten an einer Besucherregelung bestimmt. Dieser Kreis ist in langfristigen Abständen in der Arbeitsgruppe „Burgau“ zusammengefasst. Unabhängig von den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe sollte das RP  die Mitglieder der AG fortlaufend einschalten.

Dem Thema Besucherlenkung sind einige Schwerpunkthemen zuzuordnen:

a. Die Bewahrung der natürlichen Zentren des Schutzgebietes vor jeglicher Art von Störung, gleich vom wem sie ausgehen könnte.

b. Die Erweiterung der Kernzonen mit Befahr- und Betretungsverbot.

c. Die Konzentration der  drei Bootsanlegeplätze des AVK auf zwei Standorte.

d. Die Steuerung der mobilen Zufahrt in den Bereich des Rheinparks (Grundsätzlich sollten Autos draußen bleiben).

e.  Die Bestimmung von Hundeauslaufflächen verbunden mit  laufender Kontrolle in Rheinpark und naturgeschützten Bereichen.

f.   Die Organisation einer wirksamen Kontrolle der Einhaltung der  Schutzgebietsvorschriften (Feldhüter, Naturschutzwarte und Polizei koordinieren, zentrale Berichtsdatei anlegen).  

g.  Die Werbung für den Erhalt des Schutzgebietes, das sich  „die Erhaltung und Förderung der auf (diese) die vielfältigen Biotope angewiesenen typischen Tierwelt, deren Schutzwürdigkeit durch das Vorkommen zahlreicher vom Aussterben bedrohter Insekten-, Amphibien- und Vogelarten“ nach §3 (1) 3 der Verordnung vom 2.11. 1989  zur Aufgabe gestellt hat (Broschüren, Medienbeiträge, Führungen, Vorträge usw.).

h.  Kontrolle der Geocacher-Szene.

 

Der riesige Kreis der Beteiligten und der Umfang der Themen werden einen Titel erfordern, der das Thema eindeutig auf ein Ziel zuführt, nämlich die „Bewahrung der Arten- und Biotopvielfalt“. Dem müssen sich die Wünsche der Teilnehmer unterordnen.

Was wir als sehr wichtig ansehen, ist die  Werbung für den Erhalt des Schutzgebiets über alle Medienkanäle hinweg. Noch wichtiger ist die verbale öffentliche Anerkennung des Schutzes der Biotop- und Artenvielfalt, abgegeben von den Spitzen der beteiligten Ämter.  Sie müssen dem Bürger den Vorrang der Natur im Schutzgebiet vor den Interessen der Erholung vermitteln.

Dazu ist die Feier zur Einweihung des Rheinparks der geeignetste Termin und gleichzeitig der problematischste. Denn der Jubel über das neue Freizeitangebot muss mit einer Einschränkung versehen werden. Wer macht das schon gerne, wenn er einem Publikum vorsteht, das die Notwendigkeit des Naturschutzes als ein wichtiges gesellschaftpolitisches Ziel im Großen und Ganzen nicht verinnerlicht hat (siehe Indikatorenspiegel).

Das richtige Wort zur richtigen Zeit unterstützt das Auftreten von Feldhüter und Naturschutzwart, die mit ihren begrenzten Kräften der Kontrollaufgabe sowieso nicht zeit- und flächendeckend nachkommen können.

 

Nachtrag:

Die Notwendigkeit der Sanierung des Gewässers „Knielinger See“ steht außer Zweifel (Begründung siehe Beschlussvorlage vom 23.07.2010). Wir haben schon seit Jahren auf die Notwendigkeit der Sanierung hingewiesen.

Der Rheinpark (siehe Projektbeschreibung vom 08.2010) fand letztlich unsere Zustimmung, da mit der Anlage der weitläufigen Wiesenlandschaft ein inzwischen weithin verschwundener Biotoptyp geschaffen wurde.

 

 

Bisherige Beiträge zum Thema:

- Befestigte Wege 2011

- Kontrolle der Kontrolleure 2011

- Wir haben geredet 2011

- Geocaching 2011

- Angler und Auto 2012

- Rheinhafenbrücke 2012

- Wege 2012

 

Anlagen:

- Bilder von den Baustellen

- Indikatorenspiegel

- Stellungnahme der Verbände zur Seesanierung

- Stellungnahme der Verbände zum Rheinpark 

- Schutzverordnung „Burgau“

           

 

 

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max.albert.ka@googlemail.com

Karlsruhe, den 18.11.2013

 

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de