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Altrhein Maxau 

ein Biotop hat schlapp gemacht. War der Einrichtungsaufwand gerechtfertigt?

 (Beitrag im pdf-Format)

 Im Norden des Knielinger Sees liegt das NSG „Altrhein Maxau“. Dem Einsatz von Prof. Dr. Kühlwein vom Botanischen Institut ist zu verdanken, dass es zur Unterschutzstellung kam. Er stellte am 8.2.1963 den „Antrag auf Erklärung des Knielinger Sees zum Naturschutzgebiet“. Aus dem Text ergab sich die Konzentration auf den Altrhein Maxau. Er begründete den Schutzstellungsantrag mit dem ökologischen Wert des Altrheinarms und mit seiner Eignung als Kläranlage für den See.

Eigentümer auch des  Altrhein Maxau war damals Markgraf Berthold von Baden, dem mit Vereinbarung vom 28.1./6.2.1957  die Auskiesung auch hier genehmigt worden ist. Die Unterschutzstellung bedurfte also des Einverständnisses des Eigentümers des Geländes und die Änderung der Vereinbarung über die Kiesgewinnung. Es kam eine Welle von Verhandlungen mit den Vertretern des Markgrafen.

Aus den Plänen von 1957 wird nebenbei sichtbar, dass der Kiessee nicht der einzige Eingriff in das Gelände der Burgau werden sollte. Vom Hafen zweigt eine dreifingrige Erweiterung mitten in die heute unter Schutz gestellte Burgau hinein. Im Laufe der Jahre wurde für diesen Bereich auch die Idee der Rheinstadt geboren. Beide Projekte nahmen Einfluss auf die Diskussionen um die Unterschutzstellung der Altrhein Maxau.  

1970 schien seitens der Stadt Grundsätzliches mit dem Grundstückseigentümer geklärt. Die Hafenerweiterung war in der Ablage gelandet. Und es ergab sich, dass im gleichen Jahr in Straßburg eine das Gartenbauamt aufwühlende Konferenz, die europäische Naturschutzkonferenz, stattfand. Das Amt zitiert hier am 8. Januar 1971, in einem Brief an das Rechtsreferat,  umfassend aus der „Europäischen Naturschutzdeklaration“ und fragt, ob nach 1 ½ Jahrzehnten „die der vertraglichen Regelung der Kiesausbeute zu Grunde liegenden Maßstäbe noch Gültigkeit haben“.

Eine damals, also vor über 40 Jahren, aus der Konferenz vorgetragene Empfehlung, die vom Gartenamt zitiert wurde, sei hier besonders hervorgehoben:

Umwelterziehung und Umweltbewusstsein ausweiten und verbessern.

Seit mindestens 40 Jahren wird nun dem Naturschutz diese Selbstverständlichkeit als ein erkanntes Problem vor die Nase gehängt, dessen Bewältigung angeblich nun endlich angegangen wird. Wie jeder weiß, ist das bis heute nicht gelungen.

Anfang 1971 trat der Markgraf mit neuen Forderungen auf. Die Stadt ging an die Öffentlichkeit. Danach nahm  das Verfahren um die Unterschutzstellung seinen amtlichen Verlauf über den  Planungsausschuss und den Gemeinderat. Der Ausschuss tagte am 14.05.1971. Dort trennte sich das Gartenbauamt von seiner zunächst so euphorischen Übernahme der Konferenzgedanken. Es stellte die damals noch akuten Projekte, Badesee und Rheinstadt, in den Vordergrund, die den Erhalt der Insel Katersgrund erfordern würden.  Prof. Kühlwein sprach sich dagegen eindringlich und endgültig für den Erhalt des Flachwassers im Westen des Altrhein Maxau aus.

Lt. BNN vom 04.06.1971 fand man – direkt am Knielinger See - einen Kompromiss, der beide Anliegen einschloss, die sogenannte Variante 3. In dem Knielinger Gasthaus „Rose“ sprachen sich die beteiligten Ratsmitglieder, nach dem Rundgang um den See,  schon vor der Sitzung sehr zustimmend für diese Vorlage des Bürgermeisteramtes aus. In der Gemeinderatssitzung Anfang Juli 1971 stimmte der Rat der Variante 3 tatsächlich zu und beendete damit die jahrelange Diskussion zwischen Stadt und Kieswerk. Und erhielt die Zustimmung des Markgrafen.

Die Stadt hat sich dem Anliegen des Prof. Dr. Kühlwein eine Menge kosten lassen, an Verhandlungsaufwand mit dem Kieswerk und an zusätzlichen Ausgaben. Die Stadt übernahm die Kosten für die Abfuhr des Abraums von der neuen Baggerfläche im Südosten des Sees und die Aufgabe, den Federbach zu verlegen, schmackhaft gemacht gegen eine Abfindungsleistung des Kieswerkes in den Stadtsäckel in Höhe von 150.000 DM. 1980 folgte die Verfügung des Altrhein Maxau  zum Naturschutzgebiet durch das RPK. Nun erst war die Korrektur der Beschlüsse von 1957 in trockenen Tüchern.

Derweil und bis heute macht das Schutzgebiet „Altrhein Maxau“ einige Krisen durch. Die Flachwasserzone neigt zur Eutrophierung, der Schilfgürtel zieht sich zurück. Die im Jahre 2014 entstandene – hier als ein Titelbild verwendete – Kopie aus Google Earth, zeigt deutlich den Unterschied zu dem beigestellten Luftbild,  vermutlich entstanden um 1980.  Schilf bestand vor 30 Jahren noch in breiten Flächen, also in einer Ausprägung, die den Naturschutz u.a. zu seiner Antragstellung bewogen hat. Heute findet man nur noch Reste davon. Im Inneren des Entenfangs ist das Schilf völlig verschwunden. Hier blüht nun die Buckellinse, ein Anzeiger für  stark stickstoffhaltiges Wasser.

 


Dieser Einbruch des Schilfbestandes ist keine Kleinigkeit. Er trägt  zum Nachlassen der biologischen Qualität des Altrheins bei. Der Rückgang der Haubentaucherbruten hängt sicher damit zusammen.

 Schon seit Jahren hätte es einer Ausgleichsregelung bedurft, die sich dadurch schaffen ließe, dass die Ufer im westlichen Entenfang, an der Ernestinenwiese, vor dem Betreten geschützt werden, egal von wem. Also auch von den Anglern, den derzeit einzigen Nutzern dieses Uferstreifens. Dieses Anliegen wird nicht nur vom NABU seit Jahren vorgetragen. Die Gutachter ILN, Bühl und Mira Weinmann bestätigen die Notwendigkeit.

Im Übrigen dürfte die Erwartung des Herrn Dr. Kühlwein ausgeblieben sein, dass das Altwasser die Aufgabe einer Kläranlage für den Knielinger See übernimmt.  

Im Rahmen der endgültigen Regelung des Wegekonzeptes, als ein Teil der Besucherlenkung, ist es nun zwingend geworden, Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt nicht nur von der Landwirtschaft, sondern auch z.B. von den Anglern zu fordern. Unberührte Schilfbestände auf der Ernestinenwiese und an  dessen Ufer könnten den Verlust an anderer Stelle mindern.

Da sei an einen Artikel aus der BNN vom 16.01.1971 – 43 Jahre her - erinnert. Er endet mit einem Appell, der so aktuell wie der Dauerbrenner Umweltbildung geblieben ist:

„Niemand hat etwas davon, wenn sich die Fronten noch weiter verhärten, viele profitieren davon, wenn die Vernunft siegen würde. Vernunft  - d.h. in diesem Fall: Zurückstecken von beiden Seiten. Wobei die ökonomischen Interessen und das Gewinnstreben derjenigen, die über Grund und Boden oder über das Nutzungsrecht darüber verfügen, nicht das Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit überlagern dürfen. Denn dann hätten sie auf jeden Fall den „schwarzen Peter“.“ 

Der Artikel schildert umfassend die Verhandlungsprobleme mit dem Kieswerk, die die Stadt veranlassten, in die Öffentlichkeit zu gehen.  

 

 

Anlagen:

Gutachten ILN Bühl (Seiten 20, 34, 37, 39, 40, 52, 65, 69)

Gutachten M. Weinmann (Seiten 30, 68)

BNN vom 16.01.1971

Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 10.05.1971

 

 

 

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Karlsruhe, im Mai 2014

max.albert.@mail.de

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de