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Hofgut Maxau 2015

 

 

 

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(Beitrag im pdf-Format)

Eine abweichende Ansicht wird gern unter eine Käseglocke gesetzt. Gleichzeitig wird die eigene Beurteilung als fortschrittlich bewertet.

Eine Verordnung zum Schutze der Natur enthält eine Summe von Einschränkungen. Sie setzen uns Grenzen, damit sich Tier und Pflanze entwickeln, überleben können.

 In meiner Laufbahn als Naturschützer ist die Käseglocke 2-mal im Abstand von bald 40 Jahren von Amts wegen öffentlich verwendet worden. Beide Male mit der gleichen Botschaft: Wir sind heute viel zugänglicher für die Wünsche der Besucher eines Schutzgebietes wie erwartet/wie früher.

Da gilt es, genauer hinzuschauen. 1988, am 08.05., habe ich bei Radio Badenia den damals verwirklichten 1-tägigen Lehrpfad durch die Burgau vorgestellt. Herr Frey BNL erläuterte die Ziele des Naturschutzes. Er begann mit der Käseglocke (Mitschnitt anbei).

2020,am 24.04., berichtet die BNN (Kopie anbei) über ein Gespräch mit Frau Rohde UA:

 In den Anfangsjahren haben wir "Käseglockennaturschutz" betrieben, sagt Rohde. Gebiete wurden komplett abgeriegelt. Menschen blieben außen vor. Heute ist das nicht mehr so gewollt.

 

 Beide beruhigten also Zuhörer bzw. Leser davor, ihre Wünsche nach Erholung zu sehr einschränken zu müssen. Das klingt nach Gleichklang. Doch so ist es nicht.

Zwischen damals und heute ist der Umfang der Schutzmaßnahmen wesentlich reduziert worden. So dass der heutige Verzicht auf die Käseglocke einen größeren Spielraum beinhaltet wie damals.

 

Beleg: Vergleichen Sie die beiden Schutzgebietstafeln, die von 1989 und die von heute. Wobei die von heute mir zu verdanken ist. Das RP wollte eigentlich mit einem noch zugänglicheren Text ins Gelände gehen (Bilder der Tafeln anbei). Heute verbietet RP nicht mehr, sondern erbittet die Einhaltung der zum Schutze der „Burgau“ verordneten Regeln. Konkret wird aus dem Verbot „befestigte Wege“ zu verlassen die Bitte, auf „Wegen und Pfaden“ zu bleiben. Das Maß des Entgegenkommens zeigt sich an einem 2020, im Mai, provisorisch angebrachten Hinweisschild (anbei). Daneben belegt das lebhafte Überschreiten einer Ast- mehr schon Baumsperre die Akzeptanz dieser Bitten (Bild anbei)  

Der freundlichere Umgangston und die erweiterten Befugnisse wären berechtigt, wenn die Betroffenen, die Besucher, inzwischen mehr Verständnis für Tier und Pflanze aufbringen würden und das Artensterben nicht das aufgelistete Ausmaß erreicht hätte. Doch es ist belegt, das ausbleibende Verständnis für den Wert der Natur hat das Artensterben beschleunigt. Die prognostizierten Verbesserungen, niedergelegt in Jahrzehntplänen sind nicht, überhaupt nicht, erreicht worden.

Eigentlich müsste der Naturschützer von heute, die Werte von 1988 reklamieren. Wenn das die „Anfangszeit“ gewesen sein soll, so weiß ich aus Erfahrung, dass es in der Burgau eine „komplette Abriegelung“ nie gegeben hat. Für den Fußgänger war das Gelände immer großzügig zur Erholung nutzbar. Der durchgängige Verschluss der Schranken verhinderte lediglich die freie Durchfährt. Alle Beteiligten haben gerade hierzu ihren Beitrag dazu geleistet.

 

Heute stehen die Schranken fast alle offen, die Burgau wurde zur Hundewiese, Wegsperren werden nicht beachtet. Die Öffentlichkeitsarbeit beschränkt sich auf notdürftig angebrachte Hinweise. Kontrollen finden kaum noch statt.

Das Schrankenmanagement zeigt deutlich, dass manchem der Aufwand mit aussteigen, aufschließen, einsteigen, weiterfahren, aussteigen, abschließen, einsteigen, weiterfahren nicht mehr der Mühe wert ist. Und so kurvt jeder nach Belieben durchs Gelände.

 

Und seit 40 Jahren wird an einem Besucherlenkungskonzept gebastelt. Darüber sind inzwischen 3 ausführliche Gutachten mit weit reichenden Empfehlungen hinfällig geworden. Geld- und Zeitverschwendung. Als Grund wird die Unterbesetzung der Fachbereiche benannt. Ein deutlicheres Zeichen für mangelhaftes Interesse an der Bewahrung der Artenvielfalt kann es nicht geben.

 

Wer sich am Erhalt der Artenvielfalt ausrichtet, der muss mehr Naturschutzgebiete verordnen und dafür sorgen, dass Sie Ihren Zweck erfüllen. Der Verordnungstext verlangt Verbote, weil der Gesellschaft bewusst ist, dass sich nicht jeder Bürger über den Schutz von Tieren und Pflanzen überhaupt Gedanken macht. Die Handlungen daraus ahndet die Gesellschaft bewusst mit Bußgeldern, hier wie in allen anderen Bereichen. Wirksam nur, wenn das Amt solche auch verfügt.

 

Im Rahmen der Zugeständnisse an die Formulierung der Anforderungen gehen die Ämter jedoch nicht mehr über Ermahnungen hinaus. Selbst wenn der Besucher schon mehrfach angesprochen worden ist. Über solche Uneinsichtigen besteht nämlich keine Übersicht.

 

Es ist auch Aufgabe der Politik, die Belange des Naturschutzes zu stärken.

 

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max.albert@mail.de 

Karlsruhe, Mai 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de