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 1995 und 2011

zwei Gutachten über die Grenzen der Belastbarkeit

(beitrag im pdf-format)

Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat im Juni 2016 den Flächennutzungsplan 2030 als Vorentwurf vorgelegt. Als wesentliches fachliches Grundlagenwerk wird die Tragfähigkeitsstudie (TFS) benannt.

Unter Ziffer „2.2 Tragfähigkeitsstudie“ (TFS) bewertet der Verband die „Untersuchung der Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe“ von 1995, den Vorgänger der TFS. Diese Untersuchung sei - nur - eine Bewertung „potentieller Bauflächen mit ihrer spezifischen Nutzungsart“ gewesen. Dagegen stelle die TFS ein Werk mit „großflächig umfassenden Aussagen zur Empfindlichkeit der Schutzgüter“ dar. Diese Fehleinschätzung der Untersuchung von 1995 ist als Begründung für seine Abwertung und Neuaufstellung sehr hilfreich gewesen.

Tatsächlich liegt das Plus der TFS nur in ihrer flächenmäßigen Erweiterung auf die Nachbargemeinden, eine Notwendigkeit, die die Gutachter von 1995 bereits für ihre Untersuchung empfohlen hatten, und nicht in einer inhaltlichen Ausdehnung des Untersuchungsrahmens. Zudem vereinfacht die TFS, wie noch darzulegen sein wird, ihre Arbeit durch Verzicht auf eigene Erhebungen.

Die Einleitung zur Untersuchung von 1995 mit dem Titel „Untersuchungsanlass und Methodik“ belegt bereits die weitgesteckten Ziele der damaligen Analyse:

Die Qualitäten und die aktuellen Belastungen bzw. Störungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

Die Auswirkungen der bestehenden Siedlungsstruktur und der weiteren, im Siedlungskonzept geplanten Siedlungsentwicklung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild

Die Grundzüge eines freiräumlichen Leitbildes zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes bzw. einzelner Wirkungsbereiche und des Landschaftsbildes

usw.

Die Verfasser der Studie von 1995 haben also einen Beitrag über die Grenzen der Belastbarkeit erstellt, der nicht nur den durch die geplanten Baugebiete gesetzten Rahmen, sondern die gesamte Fläche der Gemarkung Karlsruhe gleich welcher Nutzungsart in die Betrachtung einbezogen hat. Ansonsten hätten sich die Gutachter auch kein Urteil über den siedlungsnahen Freiraum, die schutzwürdigen Biotope, die klimatischen Auswirkungen usw. erlauben dürfen.

Sie haben sich zudem die Mühe gemacht, über das vorhandene Material hinaus zu eigenen Bewertungen zu kommen. Ein Beispiel ist die damalige Bewertung des Army-Übungsgeländes nördlich von Knielingen als Biotoptyp mit „größter Bedeutung“, obwohl die Fläche amtlicherseits nicht als schützenswert ausgezeichnet worden war und ist. 2011 kommt das Gelände über einen Biotopwert von „hoch“ nicht hinaus, eine Abwertung um eine Stufe, die nicht gerechtfertigt sein dürfte. Aber wohl so den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ist.  

Die Untersuchung von 1995 hätte, das wird deutlich, nur durch die Erweiterung auf die Nachbargemeinden ergänzt werden brauchen, dann hätte es einer Neufassung im Stile der TFS gar nicht bedurft.

Der Nachbarschaftsverband weist des Weiteren, in diesem Falle zu Recht, auf einen wesentlichen Konzeptansatz der TFS hin, sie basiere auf der Auswertung vorhandener Daten. Warum der Verband diesen Hinweis eingebracht hat, wird nicht erläutert. Möglicherweise, weil man sich 1995 die Mühe gemacht hat, durch örtliche Erhebungen zu einer eigenständigen Aussage zu gelangen. Und man diesen Aufwand nicht für erforderlich hält?

Tatsächlich ist dieser Unterschied für den Aussagewert der beiden Gutachten von größter Bedeutung.

Alles, was als Fundament der TFS dient – Verordnungen, Gutachten, Studien - hat den politischen Abwägungsprozess bereits hinter sich bzw. ist unter seinem Einfluss entstanden. Die Daten der TFS sind somit nicht mehr sauber von Überlegungen zur Stadtentwicklung getrennt. Und so werden sie zur unzureichenden Basis für den ökologischen Part im Flächennutzungsplan.

Die Untersuchung von 1995 zeigt dagegen die Grenzen des Wachstums eigenständig auf und überlässt die politische Bewertung der Stadt. Diese relativierte damals die Ergebnisse der ökologischen Benotung durch Benennung der städtischen Erfordernisse in dem Beitrag „Ökologische Aspekte der Stadtentwicklung“. Aus der Vorbemerkung sei ein Absatz zitiert:

 „Ziele und Maßnahmen des Umweltschutzes stehen jedoch oft im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen anderer Schwerpunkte der Stadtentwicklung - zum Beispiel zur Schaffung einer ausreichenden Zahl an Wohnungen oder zukunftssicherer Arbeitsplätze. Für Teile der Umwelt als sinnvoll erkannte Vorsorge- oder Schutzmaßnahmen können sich für andere Umweltbereiche als nachteilig erweisen.“

 1995 lag über alles hinweg eine saubere Aufgabenteilung mit Offenlegung der sich wiederstrebenden Belange vor. Eine derartige Realitätskorrektur ist für die TFS nicht erforderlich, da sie die Aspekte der Stadtentwicklung bereits in sich trägt.

Im Übrigen bewertet die Stadt damals, also 1995, die Untersuchung der Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe“ ganz in dem hier verstandenen Sinne:

…. „flächendeckende Darstellung der aktuellen und wahrscheinlich eintretenden Belastungen der Naturpotentiale durch eine weitere Siedlungsentwicklung“.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Bewertungen der beiden Werke begrenzt auf Knielingen West und auf die Burgau gegen über zu stellen. Ergebnis, im Verlauf von 16 Jahren haben die Bemessungen des Biotopwertes von 1995 in der TFS eine Abwertung erfahren, die auf neue gesellschaftliche Ansätze zurückzuführen sein müssen. Übernommen aus Beschlüssen, die aufgetischt oder unterblieben sind. Beispiele: Beschluss den Rheinpark einzurichten und ausgebliebene Unterschutzstellung des amerikanischen Übungsgeländes bei Knielingen West.

Meine grundsätzliche Kritik an dem Lösungsansatz der TFS basiert auf dem mangelhaften gesellschaftlichen Bewusstsein über die Bedeutung der biologischen Vielfalt. Auf dieser Basis können keine ausgewogenen Beschlüsse zustande kommen, so dass es einer eigenständigen, fachkundigen Bewertung der biologischen Grundlagen bedarf, die 1995 vorgelegt worden ist.

Als Schlussfolgerung kann nur erwartet werden, dass die TFS Beschlüsse gleich welcher Art nicht kritiklos übernimmt. Den Gutachtern wäre anzuraten, hierfür die Ortskenntnis des ehrenamtlichen Naturschutzes einzusetzen. 

Ich empfehle Ihnen den Beitrag „Tragfähigkeitsstudie“. Dort sind die Bewertungen von 1995 und 2011 konzentriert auf Knielingen-West und Burgau bzw. Biotope und Freizeitnutzung gegenübergestellt.

Anlagen:

Vorentwurf des FNP 2030

Studien über die Grenzen der Belastung Karlsruhe 1995 und 2011

 

 

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Karlsruhe, 05.2017

max.albert@mail.de

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de